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„In dieser Form nicht“ – Ramelow will Zustimmung zu Infektionsschutzgesetz verweigern

Ministerpräsident Bodo Ramelow Ministerpräsident Bodo Ramelow
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen
Quelle: dpa/Martin Schutt
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Am Freitag steht das von der Ampel-Regierung erarbeitete Infektionsschutzgesetz auf der Tagesordnung im Bundesrat. Bodo Ramelow (Linke) kündigt an, nicht zuzustimmen. Besonders ein Passus stößt Thüringens Ministerpräsidenten negativ auf.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hält die Entscheidung, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht aufzuheben, für falsch. „Ich habe dafür kein Verständnis. Meine Zustimmung wird das Infektionsschutzgesetz des Bundes in dieser Form nicht haben“, sagte der Linke-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Über seine Haltung werde er die Mitglieder der rot-rot-grünen Landesregierung informieren. In der Bundesratssitzung an diesem Freitag stehe das Gesetz auf der Tagesordnung. Ramelow ist derzeit auch Präsident des Bundesrates.

Die Impfpflicht und Bußgelder bei Nichteinhaltung sorgen seit Monaten für Kritik und Widerstand bei vielen Beschäftigten im Gesundheitsbereich. „Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen“, sagte Ramelow.

Er verwies darauf, dass sich Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) mit der Kritik an dieser Regelung im Infektionsschutzgesetz auch schriftlich an die Bundesregierung gewandt habe. Es sei auch nicht akzeptabel, dass sich die Gesundheitsämter wegen der umstrittenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht in betriebliche Konflikte begeben müssten, so Ramelow.

Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen enthält sich nach einer internen Vereinbarung im Bundesrat, wenn es innerhalb der drei Parteien Linke, SPD und Grüne unterschiedliche Auffassungen zu einer anstehenden Entscheidung gibt. Formal gebe es aber keine Enthaltung im Bundesrat, sagte Ramelow. „Der Bundesratspräsident fragt nur, wer stimmt zu.“

Prien: Infektionsschutzgesetz „Katastrophe für Schüler“

Zuvor hatte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien, die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die CDU-Politikerin, die auch Bildungsministerin von Schleswig-Holstein ist, sieht eine Benachteiligung von Schülern bei den Corona-Regeln im Herbst. Sie nannte das Gesetz am Dienstag eine „Katastrophe für Schülerinnen und Schüler“. Schleswig-Holstein könne dem im Bundesrat so nicht zustimmen. Die Länderkammer berät am Freitag darüber. Der Bundestag hatte das Gesetz vergangene Woche verabschiedet.

Hintergrund der Kritik: Mit der Neuregelung soll Corona in eine im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden und steht damit künftig in einer Reihe mit Cholera, Masern, Keuchhusten oder der Pest. In dem entsprechenden Paragrafen ist weiter vorgesehen, dass Personen, die erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht besteht, Schulen oder Kitas nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test betreten dürfen.

Bestünde bei einem Schüler oder einer Schülerin also ein Corona-Verdacht, weil er oder sie hustet, müsste dieser mit einem Test ausgeräumt werden. Bei einer Corona-Infektion wäre ebenso ein negativer Test fällig, bevor ein Kind wieder in die Schule darf. Nach Einschätzung von Schleswig-Holstein ermöglicht der Gesetzestext dabei keine Selbsttests, wie von der Ampel kommuniziert, sondern es wäre ein offizieller Test nötig. Prien sagte: „Da muss nachgebessert werden, damit Schülerinnen und Schüler nicht schlechter gestellt sind als wir Erwachsenen.“ Jedermann sonst könne gemäß Empfehlung des Robert Koch-Instituts nach fünf Tagen wieder ganz normal am Leben teilhaben.

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dpa/cwu

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