Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold bestätigte in einem Urteil, dass die 89-Jährige sich der
Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Haverbeck
hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann
Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den
europäischen Juden geleugnet.
Mehrere Amtsgerichte hatten sie daraufhin zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt. Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.
Das Gericht war mit dem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert und Haverbeck als Rassistin bezeichnet. Die drei Verteidiger der 89-Jährigen plädierten auf Freispruch.
Gegen
die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche
Prozesse geführt. Zuletzt verhängte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin
sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das Landgericht im
niedersächsischen Verden verurteilte sie im August 2017 – noch nicht
rechtskräftig – zu zwei Jahren Haft.
Die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold bestätigte in einem Urteil, dass die 89-Jährige sich der
Volksverhetzung schuldig gemacht habe. Haverbeck
hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann
Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den
europäischen Juden geleugnet.
Mehrere Amtsgerichte hatten sie daraufhin zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt. Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.