Die wegen des Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht vorerst nicht das Wort ergreifen. Das sagte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauftakt. Er verlas eine Erklärung und vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen. "Die Eindeutigkeit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensichtlichen Gesamtumstände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten", sagte er. Die Vereidigung vor dem Landtagsausschuss sei aus rechtlichen Gründen unzulässig gewesen. Eine Verurteilung seiner Mandantin wegen Meineids sei damit "von vornherein ausgeschlossen"

Petry wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Das Gremium untersuchte damals den Vorwurf, ein ehemaliger AfD-Politiker sei 2014 vor der Landtagswahl von der Kandidatenliste gestrichen worden, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen gewähren wollte.

Laut Staatsanwaltschaft soll Petry im Ausschuss gesagt haben, die Kandidaten hätten nach ihrer erfolgreichen Wahl in den Landtag entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. In den Darlehensverträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlung verzichtet. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. 

Petry bezeichnet Prozess als politisch motiviert

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Petry zunächst abgelehnt, die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft hob die Einstellung des Verfahrens aber wieder auf. Petrys Verteidiger wertet den Prozess deshalb als politisch gefärbtes Verfahren. Auch Petry hält den Prozess für politisch motiviert. Der Prozess sei "ein Paradebeispiel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwaltschaft seit inzwischen fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikerin immer wieder öffentlich zu beschädigen", sagte sie.

Für das Verfahren sind sieben Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Am ersten Prozesstag waren drei Zeugen zur Vernehmung geladen. Das Verfahren findet wegen des erwarteten Zuschauerandrangs nicht im Landgericht, sondern im Gebäude des Oberlandesgerichts in Dresden statt.

Petry war bis 2017 AfD-Chefin, verließ die Partei aber nach internen Konflikten. Anschließend gründete sie die Blaue Partei. Derzeit sitzt sie als fraktionslose Abgeordnete sowohl im sächsischen Landtag als auch im Bundestag. Mitte Januar hatte der Bundestag Petry wegen des Verfahrens die Immunität entzogen. Sollte sie wegen Meineids verurteilt werden, droht ihr der Verlust ihrer Mandate. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht Leipzig wird gegen Petry wegen Steuerhinterziehung verhandelt. Der Prozess wurde im Dezember aber ausgesetzt. Petry hat inzwischen eine neue Partei gegeründet, in dem Zusammehang aber einen Markenrechtsstreit mit ihrer ehemaligen Partei verloren.