Halter von Autos mit hohem CO2-Ausstoß müssen künftig mehr Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge werden entlastet. Der Bundestag beschloss am Abend eine Reform der Kfz-Steuer, die sich an den CO2-Werten ausrichtet und die Schadstoffe gegenüber dem Hubraum stärker gewichtet.

Neuwagen mit hohem Spritverbrauch werden höher besteuert, bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Die Neuregelung ist Teil des im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets. Umweltschützer und die Grünen kritisierten, die Reform bringe dem Klimaschutz zu wenig.

Der CO2-Tarif bei der Kfz-Steuer wird künftig progressiv berechnet: Für ab 2021 zugelassene Autos, die mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, soll für jedes weitere Gramm ein Aufschlag von zwei Euro auf die ansonsten nach dem Hubraum berechnete Steuerlast erhoben werden. Der Aufschlag steigt dann stufenweise an: auf bis zu vier Euro pro zusätzliches Gramm CO2 für Fahrzeuge mit besonders hohem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer. Für Personenwagen, die bis Ende 2024 zugelassen werden und weniger als 95 Gramm CO2-Emissionen verursachen, soll es maximal fünf Jahre lang einen jährlichen Steuerbonus von 30 Euro geben.

Reine Elektrofahrzeuge sind weiterhin steuerfrei, das gilt für alle Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden. Die Steuerbefreiung gilt wie bisher für zehn Jahre, längstens aber bis Ende 2030. Der Gesetzesentwurf bekräftigt das Ziel, in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zuzulassen.

Außerdem wurde eine Sonderregelung für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge abgeschafft, um mittelständische Betriebe zu entlasten.