Die Bundesregierung will mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen senken. Zu dem geplanten „großen Abwehrschirm“ gehöre einerseits eine Gaspreisbremse, um die Energiekosten der Verbraucher zu reduzieren, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag in Berlin. Zudem wird die Regierung demnach auf die bislang geplante Gasumlage verzichten und Unternehmen der Branche stattdessen direkt unterstützen.
Die 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energiekosten werden laut Kanzler Scholz über den kreditfinanzierten Wirtschaftsstabilisierugsfonds (WSF) kommen. Der Fonds diente ursprünglich der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Corona-Pandemie. Der Krisenfonds WSF werde laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ausschließlich zweckgebunden die 200 Milliarden Euro einsetzen können. Das Geld stehe nicht für weitere Forderungen aus den Bundesländern zur Verfügung, sagt der FDP-Politiker. Es gehe darum, einen Dammbruch bei den Ausgaben zu verhindern.
Trotz des Wegfalls der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas wie geplant vom 1. Oktober an reduziert werden. „Die Mehrwertsteuersenkung (...) bleibt erhalten und wird auch auf die Fernwärmeverträge übertragen werden“, sagte Habeck. Die Mehrwertsteuer auf Gas soll vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024 nur 7 statt 19 Prozent betragen. Die Finanzmittel zur Finanzierung der Senkung sind laut Habeck nicht in den genanntenu 200 Milliarden Euro enthalten.
Nach einem Eckpunktepapier, das auch WELT vorliegt, sollen die Preise zumindest für einen Teil des Gasverbrauchs auf ein Niveau gebracht werden, „welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“. Gleichzeitig sollten Anreize zur Senkung des Verbrauchs erhalten bleiben.
Lesen Sie hier das Eckpunktepapier im Wortlaut
Das Papier zählt sieben Maßnahmen der Bundesregierung auf, die zum Teil schon bekannt waren:
- Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs
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Einführung einer Strompreisbremse
Einführung einer Gaspreisbremse
Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
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EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich
Reduzierung Umsatzsteuer Gas
Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie
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