Bei der Berliner Polizei hat es eine weitere verdächtige Datenabfrage gegeben. Dieses Mal geht es um den Satiriker Jan Böhmermann. Ein Sprecher des hessischen Justizministeriums bestätigte einen entsprechenden Medienbericht.

Demnach nannte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) Böhmermanns Namen in einer Sitzung des Innenausschusses im hessischen Landtag im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben und Datenabfragen von Polizeicomputern. Welche Daten von Böhmermann konkret abgefragt wurden und wann das geschah, sei dabei nicht mitgeteilt worden, sagte der Sprecher.

Die Frankfurter Rundschau hatte zuvor berichtet, ein Berliner Polizist habe die Daten am 25. Juli von einem Polizeirechner in Berlin abgerufen. Am 1. August sei daraufhin eine Drohmail des sogenannten NSU 2.0 an mehrere Adressaten verschickt worden. An Böhmermann ging die Mail demnach nicht, allerdings werde in dem Schreiben Böhmermanns Adresse verwendet. Die Mail liegt der Zeitung eigenen Angaben zufolge vor. Der Sprecher des hessischen Justizministeriums sagte, der Berliner Polizist habe sich erinnern, aber nicht darlegen können, in welchem Zusammenhang seine Abfrage erfolgt sei.

Berliner Polizei verweist auf "dienstlichen Kontext"

Die Berliner Polizei bestätigte eine "Abfrage der Meldeanschrift eines Moderators" durch einen Polizisten, widersprach aber den zeitlichen Angaben in dem Bericht und verwies auf einen dienstlichen Grund. Die Abfrage sei im Juli 2019 geschehen und nicht im Juli 2020. "Nach jetzigem Kenntnisstand erfolgte die Überprüfung aus einem dienstlichen Kontext heraus. Der Angehörige der Polizei Berlin, der die Abfrage tätigte, hat die Abfragegründe plausibel dargelegt", teilte die Polizei mit. Er werde nicht als Verdächtiger geführt. Stattdessen soll er als Zeuge befragt worden sein. Die Polizei betonte weiter, seit 2005 würden zu jeder Abfrage Begründung, Zugangskennung des Abfragenden und PC-Kennung gespeichert.

Kürzlich war bekannt geworden, dass zwei Berliner Polizisten Daten einer Kabarettistin abgefragt hatten, die später ebenfalls NSU-2.0-Drohschreiben erhielt. Das soll am 5. März 2019 geschehen sein, am selben Tag gab es demnach eine ähnliche Abfrage auch in einer Polizeiwache in Wiesbaden.

In der Vergangenheit waren bereits verdächtige Abfragen über Polizeicomputer in Frankfurt am Main und in Wiesbaden festgestellt worden. Bislang ermittelt das Landeskriminalamt Hessen in dem Fall – allerdings noch ohne Erfolg. Gleichwohl wurden mehrere Polizisten vom Dienst suspendiert. Wer die Drohschreiben tatsächlich verschickt hatte, ist allerdings noch unklar. Die Täter nutzen häufig Verschlüsselungstechnologien, um ihre Identität zu verschleiern.