Schweigen zu Nord Stream 2 :
Sellering will der Presse nichts sagen müssen

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In Abwehrhaltung: Stiftungsvorsitzender Erwin Sellering
Der Chef der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), will der Presse partout keine Auskunft zu den Geschäften rund um Nord Stream 2 geben. Jetzt zieht er sogar vors Bundesverfassungsgericht.

Die umstrittene Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zieht alle Register. Im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse will sie nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Es ist gut, dass diese für privatrechtliche Stiftungen existenzielle Frage nun endlich abschließend geklärt werden kann“, sagte der Stiftungsvorstand und ehemalige Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), am Mittwoch in Schwerin. Noch in dieser Woche wolle er eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.

Die Klimastiftung hatte sich geweigert, Fragen von Journalisten der „Welt“ und der „Bild“-Zeitung zu ihrer Geschäftstätigkeit zu beantworten. Das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht Rostock als Berufungsinstanz hatten festgestellt, dass die Klimastiftung die Fragen der Journalisten beantworten müsse. Dem kam die Stiftung aber nicht nach. „Die Stiftung und deren Vorstandsvorsitzender missachten das Gericht und die Rechtsprechung“, hatte der Anwalt Christoph Partsch gesagt, der die „Bild“-Zeitung vertritt. Es sei „für eine Körperschaft äußerst ungewöhnlich, dass man es auf die Androhung von Zwangshaft und Ordnungsgeld ankommen lässt“.

Mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht will die Stiftung nach eigenen Angaben verhindern, dass die Namen der von dieser zur Unterstützung des Pipeline-Projekts Nord Stream 2 beauftragten Firmen publik werden. Zu diesem Zweck hatte die umstrittene Stiftung, die nur vordergründig dem Naturschutz diente, einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet. Kritik entzündete sich auch an den rund 20 Millionen Euro, die der Betreiber der Pipeline, das Gazprom-Tochterunternehmen Nord Stream 2 AG, an die Stiftung gegeben hatte. Die Finanzbehörden fordern von der Klimastiftung Schenkungsteuern von fast 10 Millionen Euro, deren Zahlung die Stiftung verweigert.

„Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur ein Recht auf Transparenz, sondern auch darauf, dass rechtmäßig erhobene Steuern von jedem hier im Land gezahlt werden“, hatte dazu die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Schweriner Landtag, Constanze Oehlrich, zuletzt gesagt. Stiftungschef Erwin Sellering solle dies schleunigst tun. Mit seiner Weigerung beschädige er den Rechtsstaat und das Ansehen politischer Ämter. Die Aussage ist darauf gemünzt, dass Sellering bis zur Klärung des Streits den zwischen der Stiftung und der Landesregierung eigentlich längst vereinbarten Rücktritt des Vorstands für nicht möglich hält.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (Az.: 3 O 100/22) zur Auskunftspflicht der Stiftung gilt weiter. Die Klimastiftung stört in diesem Fall, dass sie presserechtlich wie eine Behörde behandelt werde. Die Gerichte stellten dies in ihren Urteilen mit der Begründung fest, dass die Landesregierung eine „beherrschende“ Stellung in der Stiftung innehabe. Dazu sagte Sellering: „Die Landesregierung hat keinerlei Einfluss auf das Handeln des allein für die Stiftung verantwortlichen Vorstandes.“