Der Bundesrechnungshof kritisiert die Versorgungsregeln für frühere Bundespräsidenten als viel zu großzügig. Bei den Staatsoberhäuptern im Ruhestand habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt, moniert ein Prüfbericht, aus dem die Bild-Zeitung zitiert. Die Ausstattung für die Altbundespräsidenten orientiere sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit", kritisieren die Prüfer.

So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altpräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben innerhalb von fünf Jahren zwischen 0,9 und 2,3 Millionen Euro, schreibt der Rechnungshof demnach.

Beispielsweise sei das Büro eines Altbundespräsidenten, dessen Name in dem Bericht nicht genannt wird, 268 Quadratmeter groß und koste 89.000 Euro Miete im Jahr. Solche Mietzahlungen fielen an, obwohl die Ex-Staatsoberhäupter auch direkt nach Ausscheiden "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro" wirklich anwesend seien und dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten verrichten würden, monierten die Prüfer.

"Besuch im Freizeitpark", Zimmer in "hochpreisigen Hotels"

Der Rechnungshof fordert den Bundestag deshalb auf, den Ex-Präsidenten endlich klare und strengere Regeln zu geben.

Laut Gesetz sollten zudem die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht von Steuergeldern bezahlt werden, heißt es weiter. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachte Reisekosten" erstattet – auch für Privatreisen etwa zu "Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen" und einen "Aufenthalt im Freizeitpark", schreibt der Rechnungshof laut der Zeitung.

Kritisiert werde auch, dass häufig "hochpreisige Hotels" gebucht würden. In einem Fall sei für die Sekretärin ein Zimmer für 320 Euro pro Nacht abgerechnet worden.

Derzeit sind noch drei Altbundespräsidenten am Leben: Joachim Gauck, Christian Wulff und Horst Köhler.