Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wegen des Verdachts der Beleidigung in einem Tweet über Noah Becker eingeleitet. "Jetzt gehen die Ermittlungen los", sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase der Zeitung Welt. Zuvor habe der Bundestag gegen diesen Schritt innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden keinen Widerspruch eingelegt. Damit ist die Immunität von Maier für die Dauer des Verfahrens aufgehoben.

Dem Bericht zufolge unterrichtete die Anklagebehörde Maier in den vergangenen Tagen über die geplante Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. "Herr Maier hat sich daraufhin bislang nicht geäußert", sagte Lorenz der Welt. Der AfD-Politiker war bis 2017 Richter am Landgericht Dresden.

Über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten war am 2. Januar der Satz veröffentlicht worden: "Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären." Der Tweet wurde später gelöscht. Der Kommentar hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem Boris Beckers Sohn sagt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weiße Stadt", er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe attackiert worden.

Parteiausschluss? Kein Thema

Maier teilte damals mit, nicht er selbst, sondern ein Mitarbeiter habe die Zeilen verfasst. Er habe den von ihm bezichtigten Mitarbeiter "zur Rede gestellt und ihm eine Abmahnung erteilt", schrieb der sächsische Politiker in einer internen E-Mail an den Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth. Bei Becker wolle er sich entschuldigen. Diese Darstellung hat er gegenüber der Staatsanwaltschaft aber nicht vorgebracht. Die AfD ermahnte ihn daraufhin, ein Parteiausschluss war aber kein Thema.

Beckers Rechtsanwalt, der Berliner Jurist Christian-Oliver Moser, erstattete Strafanzeige gegen Maier. Zudem ging Moser im Auftrag seines Mandanten gegen den Politiker zivilrechtlich vor und ließ ihm die strittigen Äußerungen per Einstweiliger Verfügung verbieten.