Der Bund will mit neuen Beschränkungen für das öffentliche Leben die stark steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland senken und so eine weitere Ausbreitung der Pandemie verhindern. Dies berichten die Nachrichtenagentur Reuters, die Deutsche Presse-Agentur und die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die geplante Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder an diesem Mittag. Die neuen Maßnahmen sollen demnach ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten.

Ziel sei es, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien, heißt es demnach in dem Entwurf. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung."

  • Nach dem Willen der Bundesregierung sollen unter anderem Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden – ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit will der Bund nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlauben. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Dokument der Bundesregierung. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen nach den Plänen der Bundesregierung untersagt werden. So sollen Theater, Opern und Konzerthäuser schließen. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks sollen schließen.
  • Verbieten will der Bund auch touristische Übernachtungsangebote im Inland. Übernachtungsangebote dürften nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden, heißt es.
  • Schulen und Kindergärten will der Bund offen halten. Die Länder sollen aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen.
  • Der Einzelhandel soll demnach unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Auch Friseursalons sollen unter den bestehenden Hygieneauflagen den Betrieb fortführen dürfen.
  • Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe müssen dem Entwurf zufolge schließen.
  • Zugleich will der Bund die Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen verlängern. "Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst", heißt es.

Die Gespräche zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs finden an diesem Mittwoch statt. Offen ist, ob die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese weitreichenden Pläne mittragen. Sie hatten bei früheren Verhandlungsrunden deutliche Änderungen an den Vorschlägen der Bundesregierung vorgenommen. Zuletzt hatte sich vor allem Thüringen gegen einen solchen Lockdown light gestellt. Auch die Wirtschaft warnt vor den Folgen neuer Einschnitte.

Der Bund schlägt vor, die Maßnahmen nach zwei Wochen zu überprüfen. In der Bundesregierung wird befürchtet, dass die Zahl der neuen Positivtests bis Ende der Woche 20.000 Fälle pro Tag erreichen könnte. Die meisten Landkreise in Deutschland gelten mittlerweile als Risikogebiet.