Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel ist nach 13 Tagen in türkischem Polizeigewahrsam einem Haftrichter vorgeführt worden. Der entscheidet nun über den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Welt-Korrespondent in Untersuchungshaft zu bringen.

Yücel wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Datenmissbrauch und Terrorpropaganda vorgeworfen. Der Haftrichter kann Yücel freilassen und etwa Auflagen wie eine Ausreisesperre erlassen. Er kann ihn aber auch in Untersuchungshaft stecken – wegen des herrschenden Ausnahmezustands kann sie bis zu fünf Jahre dauern.

Die Welt berichtete nach Yücels Vernehmung durch den Staatsanwalt, dem 43-Jährigen werde "Propaganda für eine terroristische Vereinigung und Aufwiegelung der Bevölkerung" vorgeworfen.  Als Hintergrund wurden bisher Berichte Yücels über eine Hackerattacke auf das E-Mail-Konto des türkischen Energieministers Berat Albayrak vermutet. Im Polizeigewahrsam soll der er auch zu seiner Berichterstattung über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und die Kurden befragt worden sein.

Yücel hatte sich vor zwei Wochen der Polizei gestellt, er kam in Gewahrsam. Er war nach den Regeln des Ausnahmezustandes ohne richterlichen Beschluss festgehalten worden. Der Ausnahmezustand gilt in der Türkei seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016. Die Sieben-Tage-Frist kann um eine weitere Woche verlängert werden, wenn die Staatsanwaltschaft einen Terrorverdacht sieht. Das war im Fall Yücel geschehen.

Yücel ist der erste deutsche Journalist, der seit Verhängung des Ausnahmezustandes in der Türkei in Polizeigewahrsam genommen wurde. Er besitzt sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Aus Sicht der türkischen Behörden ist er damit ein einheimischer und kein ausländischer Journalist. Nur Korrespondenten aus dem Ausland genießen noch einen gewissen Schutz.