Immer wieder widmen Medien sich der Befürchtung, die Urteile bestimmter, für das Presserecht zuständiger Gerichte seien eine ernst zu nehmende Bedrohung der Pressefreiheit. Vom "Ende des Interviews" ist die Rede, und die Pressekammern heißen "Kammer des Schreckens". Auch die ZEIT sorgte sich unter der Überschrift Fliegende Richter (Nr. 28/16) kürzlich um Gerichtsurteile, die mitunter denen recht geben, die sich von Journalisten verfolgt und gedemütigt fühlen.

Der Gedanke, ausgerechnet Medienopfer (oder jene, die sich dafür halten) seien imstande, die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit zu bedrohen, ist jedoch alles andere als naheliegend. Denn zum Selbstverständnis vieler Journalisten gehört es auch, die einmal publizierte Geschichte (und vermeintlich die eigene Glaubwürdigkeit) mit allen Waffen zu verteidigen. Zum Beispiel mit dem Damoklesschwert drohender Folgeberichte. Oder dadurch, dass sie noch die banalste Rechtsfrage in die höchstmögliche Instanz tragen und damit das Kostenrisiko der Betroffenen in schmerzliche Höhen katapultieren.