Reicht das Geld für Konzerte, Klamotten und Reisen in den Semesterferien? 864 Euro fließen bei deutschen Studenten im Schnitt monatlich auf das Konto, ergab die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Davon gehen allerdings für Miete, Essen und Mobilität durchschnittlich schon 545 Euro drauf. Jeder fünfte Student gibt mehr aus, als ihm zur Verfügung steht. Damit es so weit nicht kommt und man während des Studium flüssig bleibt, gibt es private und staatliche Hilfe. Die beliebteste Geldquelle sind die Eltern. 87 Prozent der Studenten werden von ihnen unterstützt. Etwas weniger populär: sich zusätzlich einen Nebenjob suchen, einen Kredit aufnehmen oder sich für ein Stipendium bewerben. Wir haben zusammengetragen, was dabei rumkommt und welche Tricks und Infos man kennen sollte.

Jobben

Was springt raus?

63 Prozent der Studenten jobben neben der Uni. Das ergab die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks von 2013. Damit verdienen sie im Schnitt 10 Euro pro Stunde beziehungsweise zwischen 300 und 450 Euro im Monat. Bei einem Ferien- oder Minijob gilt der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Werkstudenten bekommen etwas mehr: zwischen 12 und 15 Euro.

Dieser Text stammt aus dem ZEIT Campus Magazin 2/17. © Das aktuelle Heft können Sie am Kiosk oder hier erwerben.

Was viele nicht wissen:

1) Minijobber, Werkstudenten und Ferienarbeiter haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitbeschäftigte: Sie dürfen nicht ohne Grund entlassen werden, sondern stehen unter einem Kündigungsschutz. Sie können Urlaubsgeld beanspruchen und müssen bis zu 42 Tage lang auch dann bezahlt werden, wenn sie krank im Bett liegen.

2) Zweimal im Jahr darf man als Minijobber mehr als den Höchstsatz von 450 Euro im Monat verdienen – etwa, weil das Restaurant, in dem man kellnert, um die Weihnachtszeit mehr Unterstützung braucht. Allerdings muss man die Mehrarbeit in den übrigen Monaten ausgleichen, damit nicht mehr als 5.400 Euro im Beschäftigungsjahr zusammenkommen. Eine Ausnahme besteht bei sogenannter unvorhersehbarer Mehrarbeit, etwa wenn man einen kranken Kollegen vertreten musste.

3) Einige Jobber werden von der Pflicht befreit, die Sozialversicherung zu zahlen: Ferienjobber, die höchstens 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten und aktiv studieren. Und Werkstudenten. Das sogenannte Werkstudentenprivileg gilt aber nur für die Studenten, die Vollzeit studieren und während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Umgehen können sie die 20-Stunden-Regel allerdings, indem sie sich am Wochenende oder nachts in den Dienstplan eintragen. In den Semesterferien dürfen sie regulär Vollzeit arbeiten.

4) Bis zu 8.652 Euro im Jahr kann man verdienen, ohne dem Staat etwas abgeben zu müssen. Einkommensteuer wird erst danach fällig. Verdient man als Werkstudent oder im Ferienjob mehr als 900 Euro im Monat, führt der Arbeitgeber Steuern ab. Das Geld ist aber nicht weg: Bleibt man unter 8.652 Euro im Jahr, bekommt man die abgezogenen Steuern zurück, wenn man einen Lohnsteuerjahresausgleich macht.