Die Gema hat im Streit mit YouTube erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies eine Schadenersatzklage des deutschen Musikrechteverwerters in Höhe von 1,6 Millionen Euro ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr.

Gema-Justiziar Tobias Holzmüller hält das Urteil für "äußerst bedauerlich". Das Gericht sei "offenbar der Argumentation von YouTube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch."

Die Gema streitet sich seit Jahren mit YouTube darüber, ob und zu welchen Bedingungen die Internetplattform dem Rechteverwerter Geld zahlen muss für die Bereitstellung der Musikvideos, die von Nutzern hochgeladen werden. Die Gema fordert Schadenersatz, weil von ihr vertretene Künstler nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt werden, die YouTube mit deren Videos erzielt.

Das Münchner Gericht folgte in seinem Urteil der YouTube-Argumentation: Demnach müsse das Videoportal für die Musikvideos nichts an die Gema zahlen, weil die Nutzer und nicht die Plattform für die Veröffentlichung verantwortlich seien. YouTube stelle dafür lediglich "Werkzeuge" bereit, sei also in erster Linie ein technischer Dienstleister.

Die Gema dagegen argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die "entscheidende Tathandlung" sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Anwalt vor Gericht. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte."

Die Verwertungsgesellschaft fordert 0,375 Cent für jeden Abruf der Videos. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1.000 Titeln hat die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet.

Gema will vermutlich Revision einlegen

Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist unwahrscheinlich. "Wir werden die Urteilsgründe eingehend studieren und dann voraussichtlich Revision einlegen", sagte Holzmüller. Damit würde der Prozess am Bundesgerichtshof fortgesetzt werden. "Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde", sagte Richter Zwirlein.

Nach Angaben eines YouTube-Sprechers besteht durchaus Interesse an einer Einigung mit der Gema: "Wir haben Verträge mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften, die eine angemessene Vergütung von Rechteinhabern ermöglichen." Den deutschen Musikschaffenden entgingen "solche Einnahmen derzeit leider, da ihre Inhalte nicht verfügbar sind". YouTube lade die Gema zu Gesprächen ein, "um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen".