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Deutschland Mutmaßliche IS-Helfer

Fünf Angeklagte mit „militant islamistischer Einstellung“

Korrespondent
In Düsseldorf sind vier Männer und eine Frau angeklagt, weil sie den IS mit Geld und Fahrzeugen unterstützt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft will das Netzwerk der Islamisten offenlegen.
Prozess gegen fünf mutmaßliche Unterstützer der Terrormiliz IS
Die Angeklagten Kais B. und Mirza B. vor Gericht
Quelle: dpa

Mirza B. blickt regungslos in den Gerichtssaal, auch als der Tod seines Sohnes erwähnt wird. Mit versteinerter Miene sitzt der 59-Jährige als Angeklagter hinter der Trennscheibe aus Panzerglas und hört zu, wie ein Vertreter der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe die Anklageschrift verliest. Darin geht es um die Unterstützung von terroristischen Vereinigungen im Ausland. B. und vier weitere Angeklagte sollen Geld und Fahrzeuge für islamistische Gruppen in Syrien besorgt haben. Sie sollen Rekruten für den „Islamischen Staat“ (IS) angeworben und unterstützt haben. Der Sohn von B. war auch ein Dschihadist und starb 2014.

Der eigentliche Prozess im hochgesicherten Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann erst mit einer Verspätung von etwa viereinhalb Stunden beginnen. Seit 10 Uhr mussten sich die Vorsitzende Richterin Ute Hohoff und ihre Kollegen vom 7. Strafsenat zunächst mit Befangenheitsanträgen und Beschwerden der Verteidiger befassen und die Sitzung mehrfach unterbrechen.

Die Verteidiger monieren, dass sie aufgrund einer Anordnung des Gerichts beim Betreten auf gefährliche Gegenstände durchsucht worden waren, während die Vertreter der Bundesanwaltschaft sich diesem Prozedere nicht hätten unterziehen müssen. Die Verteidiger werten dies als Voreingenommenheit des Gerichts.

Verteidiger beklagen, das Angeklagte hinter Trennscheibe sitzen

Die Anwälte der beiden Hauptangeklagten Mirza B. und Kais O. kritisieren zudem, dass ihre Mandanten hinter der Trennscheibe sitzen müssen, dadurch sei ein vertraulicher Austausch kaum möglich. In anderen Terrorprozessen war die Trennscheibe kein Grund für juristische Hakeleien, dennoch muss der 7. Strafsenat die Beschwerden prüfen und Beschlüsse vorbereiten, um die Beschwerden zurückzuweisen - all das dauert. Am Nachmittag dann verkündet die Vorsitzende Richterin, dass die Befangenheitsgesuche als „unbegründet“ zurückgewiesen werden und dass Trennscheibengebot „nicht willkürlich“ sei.

Erst gegen 15.30 Uhr kann der Vertreter der Bundesanwaltschaft damit beginnen, die Anklageschrift zu verlesen. Sie ist auch ein Destillat aus umfangreichen Abhörmaßnahmen. Einige zehntausend Seiten sollen allein die Wortprotokolle umfassen. Die Angeklagten seien geeint durch eine „militant islamistische Einstellung“ und den Wunsch nach „Schaffung eines Gottesstaates unter Geltung der Scharia“, betont der Bundesanwalt. Sie hätten ein Netzwerk gebildet.

Drei von ihnen sind in Deutschland, in der Stadt Siegen geboren, zwei stammen aus Pakistan. Zu ihnen gehört auch die 37-jährige Leila O., die in Siegen zur Welt kam und in Köln wohnt. Sie ist vollständig in einen schwarzen Tschador gehüllt, sie trägt schwarz Handschuhe, nur ihr Gesicht bleibt vor dem Gericht unverdeckt.

Die Angeklagten wollen nichts sagen

Mirza B., ein gebürtiger Pakistani mit deutschem Pass aus Bergisch-Gladbach, fuhr nach Erkenntnissen der Ermittler regelmäßig nach Syrien und brachte nach Erkenntnissen der Ermittler, Rettungswagen ins Kriegsgebiet. Er unterstützte seinen Sohn Jakub, der ihn um Geld gebeten hatte, ehe dieser bei Kämpfen im Irak getötet wurde. Der andere Hauptangeklagte Kais O. soll Kämpfern geholfen haben, unbemerkt nach Syrien auszureisen. Einige von ihnen wurden mittlerweile getötet.

Prozess gegen fünf mutmaßliche Unterstützer der Terrormiliz IS
Die Vorsitzende Richterin Ute Hohoff
Quelle: dpa

Die Sicherheitsbehörden beklagen seit geraumer Zeit, dass dubiose Hilfsorganisationen um Spenden für Verletzte in Syrien werben, aber insgeheim damit den Dschihad unterstützen. Der Prozess wird offenbaren, wie ein wichtiger Teil des Netzwerks für Gotteskrieger funktioniert.

Die Angeklagten wollen nichts sagen: „Wir werden uns schweigend verteidigen“, sagen ihre Verteidiger. Nur Mirza B. redet einmal an diesem Tag. Als es um seine Personalien geht, sagt die Vorsitzende Richterin Hohoff, dass er geschieden sei. Da schaltet Mirza B. sein Mikrofon ein und sagt: „Nach islamischem Recht bin ich verheiratet.“ Die Vorsitzende Richterin blickt ihn an und entgegnet: „Nach deutschem Recht sind Sie geschieden.“

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